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Zitierfest

KI-VO · KI-Verordnung (EU AI Act) – Vorschriften für künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 43 KI-VO

Amtliche Fassung, Stand 27.07.2026.

Das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Videoüberwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern, sollte verboten werden, da dies das Gefühl der Massenüberwachung verstärkt und zu schweren Verstößen gegen die Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, führen kann.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 43 KI-VO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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