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Zitierfest

KI-VO · KI-Verordnung (EU AI Act) – Vorschriften für künstliche Intelligenz

Erwägungsgrund 172 KI-VO

Amtliche Fassung, Stand 27.07.2026.

Personen, die als Hinweisgeber in Bezug auf die in dieser Verordnung genannten Verstöße auftreten, sollten durch das Unionsrecht geschützt werden. Für die Meldung von Verstößen gegen diese Verordnung und den Schutz von Personen, die solche Verstöße melden, sollte daher die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates (⁵⁴) gelten.

(⁵⁴) Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17).

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