Zum Inhalt springen
Zitierfest

KI-VO · KI-Verordnung (EU AI Act) – Vorschriften für künstliche Intelligenz

Art. 84 KI-VO – Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI

Amtliche Fassung, Stand 27.07.2026.

(1) Die Kommission benennt eine oder mehrere Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI, die die Aufgaben gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 im KI-Bereich wahrnehmen.

(2) Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Aufgaben leisten die Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI auf Anfrage des KI-Gremiums, der Kommission oder der Marktüberwachungsbehörden auch unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 84 KI-VO verweisen

  • Art. 69 KI-VO – Zugang zum Pool von Sachverständigen durch die Mitgliedstaaten

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 84 KI-VO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 84 KI-VO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten