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Zitierfest

KI-VO · KI-Verordnung (EU AI Act) – Vorschriften für künstliche Intelligenz

Anhang IX KI-VO – Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen

Amtliche Fassung, Stand 27.07.2026.

Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:

  • 1. eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;
  • 2. der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;
  • 3. eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;
  • 4. eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;
  • 5. Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anhang IX KI-VO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anhang IX KI-VO? Zitiere den Wortlaut.“

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