Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß Artikel 60 zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten:
- 1. eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen;
- 2. der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben;
- 3. eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen;
- 4. eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen;
- 5. Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.