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Zitierfest

KI-VO · KI-Verordnung (EU AI Act) – Vorschriften für künstliche Intelligenz

Anhang II KI-VO – Liste der Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii

Amtliche Fassung, Stand 27.07.2026.

Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:

— Terrorismus,

— Menschenhandel,

— sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,

— illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,

— illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,

— Mord, schwere Körperverletzung,

— illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,

— illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,

— Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,

— Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,

— Flugzeug- oder Schiffsentführung,

— Vergewaltigung,

— Umweltkriminalität,

— organisierter oder bewaffneter Raub,

— Sabotage,

— Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.

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