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Zitierfest

JGG · Jugendgerichtsgesetz

§ 125 JGG – Inkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 25.06.2021.

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953 in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 125 JGG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 125 JGG? Zitiere den Wortlaut.“

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