Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2599
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
- 1. Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
- 2. bösartige Neubildungen,
- 3. Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
- 4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts.
B. Krankheiten und Leiden beim Tier
- 1. Nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen und der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in ihrer jeweils geltenden Fassung anzeige- oder meldepflichtige Seuchen oder Krankheiten,
- 2. bösartige Neubildungen,
- 3. bakterielle Eutererkrankungen bei Kühen, Ziegen und Schafen,
- 4. Kolik bei Pferden und Rindern.