Zum Inhalt springen
Zitierfest

HSchG HE · Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023

§ 28 HSchG HE – Nähere Ausgestaltung der Mittelstufe (Sekundarstufe I)

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

Die Bildungsgänge und Schulformen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) werden durch Rechtsverordnung näher ausgestaltet. Insbesondere sind die Fördermaßnahmen für Lerngruppen mit erhöhtem Praxisbezug im Bildungsgang der Hauptschule näher auszugestalten, die Voraussetzungen näher zu bestimmen, unter denen am Ende des zehnten Hauptschuljahres ein mittlerer Abschluss erworben werden kann, und die Zusammenarbeit zwischen den Schulen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II mit dem Ziel zu regeln, den Schülerinnen und Schülern den Übergang in die Sekundarstufe II zu erleichtern.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 28 HSchG HE nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 28 HSchG HE? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten