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Zitierfest

HSchG HE · Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023

§ 184a HSchG HE – Ausschluss der elektronischen Form

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

Die elektronische Form ist ausgeschlossen, soweit nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften die Schriftform erforderlich ist.