Die elektronische Form ist ausgeschlossen, soweit nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften die Schriftform erforderlich ist.
HSchG HE · Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023
§ 184a HSchG HE – Ausschluss der elektronischen Form
Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.