Der schulärztliche Dienst ist den kreisfreien Städten und den Landkreisen zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Schulgesundheitspflege umfasst den schulärztlichen und den schulzahnärztlichen Dienst. Ihre Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler durch Vorsorge zu fördern, gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen und Maßnahmen zur Behebung gesundheitlicher Störungen einzuleiten. Zur Schulgesundheitspflege gehören auch vorschulische Untersuchungen, soweit diese für eine spätere schulische Entscheidung notwendig sind.
HSchG HE · Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2023
§ 149 HSchG HE – Schulgesundheitspflege
Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.