Zum Inhalt springen
Zitierfest

HRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

§ 28 HRV – Elektronische Signatur

Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.

Der Richter oder im Fall des § 27 Abs. 2 der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzt der Eintragung seinen Nachnamen hinzu und signiert beides elektronisch. Im Übrigen gilt § 75 der Grundbuchverfügung entsprechend.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 28 HRV nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 28 HRV? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten