Die Eintragungen sind deutlich, klar verständlich sowie in der Regel ohne Verweis auf gesetzliche Vorschriften und ohne Abkürzung herzustellen. Aus dem Register darf nichts durch technische Eingriffe oder sonstige Maßnahmen entfernt werden.
HRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
§ 12 HRV – Form der Eintragungen
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.
Rechtsprechung zu § 12 HRV
3 Entscheidungen zitieren § 12 HRV: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 03.02.2015 – II ZB 12/14 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Zivilsenat
Leitsatz: Aus § 5 Abs. 1 TSG folgt kein Anspruch der Geschäftsführerin einer GmbH auf vollständige Löschung ihres vormals männlichen Vornamens im Handelsregister.
BGH, Beschl. v. 23.01.2024 – II ZB 7/23 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Der Geschäftsführer einer GmbH hat keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im Handelsregister. 2. Der Wohnort des Geschäftsführers einer GmbH ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 3. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO besteht nicht, wenn die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO zur …
BGH, Beschl. v. 23.01.2024 – II ZB 8/23 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Der Kommanditist hat keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1 DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im Handelsregister. 2. Der Kommanditist hat keinen Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts durch das Registergericht aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. d, Art. 21 Abs. 1 DS-GVO.
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„Was regelt § 12 HRV? Zitiere den Wortlaut.“