Gymnasien und Stadtteilschulen führen eine eigene Oberstufe. Sie können untereinander und schulformübergreifend kooperieren.
HmbSG · Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) Vom 16. April 1997
§ 16 HmbSG – Oberstufe
Amtliche Fassung, Stand 27.05.2024.
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„Was regelt § 16 HmbSG? Zitiere den Wortlaut.“