Zum Inhalt springen
Zitierfest

HmbSG · Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) Vom 16. April 1997

§ 112 HmbSG – Schulen in freier Trägerschaft

Amtliche Fassung, Stand 27.05.2024.

(1) Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) sind Bestandteil des Schulwesens der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie erweitern das schulische Angebot und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern.

(2) Das Nähere regelt das Hamburgische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft in der Fassung vom 21. September 2004 (HmbGVBl. S. 365) in der jeweils geltenden Fassung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 112 HmbSG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 112 HmbSG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten