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Zitierfest

HGO HE · Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

§ 1 HGO HE – Wesen und Rechtsstellung der Gemeinde

Amtliche Fassung, Stand 05.02.2026.

(1) Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates. Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.

(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 HGO HE nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 HGO HE? Zitiere den Wortlaut.“

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