Zum Inhalt springen
Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 558 HGB – Beurkundung

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Jede Partei des Zeitchartervertrags kann die schriftliche Beurkundung dieses Vertrags verlangen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 558 HGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 558 HGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten