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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 451e HGB – Haftungshöchstbetrag

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

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„Was regelt § 451e HGB? Zitiere den Wortlaut.“

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