Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
HGB · Handelsgesetzbuch
§ 451e HGB – Haftungshöchstbetrag
Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.
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