Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, so ist Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten.
HGB · Handelsgesetzbuch
§ 360 HGB
Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 360 HGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 360 HGB? Zitiere den Wortlaut.“