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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 360 HGB

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, so ist Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten.

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„Was regelt § 360 HGB? Zitiere den Wortlaut.“

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