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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 343 HGB

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.

(2) (weggefallen)

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 343 HGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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