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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 327a HGB – Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

§ 325 Absatz 4 Satz 1 und 3 sind auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.

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