Nach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
HGB · Handelsgesetzbuch
§ 150 HGB – Anmeldung des Erlöschens der Firma
Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.
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