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Zitierfest

HBO HE · Hessische Bauordnung (HBO) Vom 28. Mai 2018

§ 48 HBO HE – Aufbewahrung fester Abfallstoffe

Amtliche Fassung, Stand 09.10.2025.

Feste Abfallstoffe dürfen innerhalb von Gebäuden vorübergehend aufbewahrt werden, in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 jedoch nur, wenn die dafür bestimmten Räume

  • 1. Trennwände und Decken als raumabschließende Bauteile mit der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Wände und
  • 2. Öffnungen vom Gebäudeinnern zum Aufstellraum mit feuerhemmenden, dicht- und selbstschließenden Abschlüssen haben,
  • 3. unmittelbar vom Freien entleert werden können und
  • 4. eine ständig wirksame Lüftung haben.

Verweise

Vorschriften, die auf § 48 HBO HE verweisen

Rechtsprechung zu § 48 HBO HE

Eine Entscheidung zitiert § 48 HBO HE.

  • BGH, Urt. v. 31.03.2016 – III ZR 70/15 · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der vom Bauherrn mit der Prüfung der Standsicherheit nach § 59 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 der Hessischen Bauordnung 2002 und der Bauüberwachung gemäß § 73 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Bauordnung 2002 beauftragte Sachverständige nimmt kein öffentliches Amt im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG wahr. Zwischen beiden Personen wird ein privatrechtlicher …

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