Zum Inhalt springen
Zitierfest

HBO HE · Hessische Bauordnung (HBO) Vom 28. Mai 2018

§ 16 HBO HE – Verkehrssicherheit

Amtliche Fassung, Stand 09.10.2025.

(1) Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken müssen verkehrssicher sein.

(2) Die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs dürfen durch Anlagen oder durch ihre Nutzung nicht gefährdet werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 16 HBO HE nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 16 HBO HE? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten