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Zitierfest

HBauO HH · Hamburgische Bauordnung (HBauO) Vom 6. Januar 2025

II HBauO HH – Änderung der Nutzung

Amtliche Fassung, Stand 09.09.2026.

Verfahrensfrei ist die Änderung der Nutzung von Anlagen, wenn

  • 1. für die neue Nutzung keine im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfenden anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung gelten; bei der Bestimmung dieser Anforderungen bleibt das Wahlrecht nach § 59 Absatz 3 unberücksichtigt oder
  • 2. die Errichtung oder Änderung der Anlagen nach Abschnitt I verfahrensfrei wäre.