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Zitierfest

HBauO HH · Hamburgische Bauordnung (HBauO) Vom 6. Januar 2025

§ 78 HBauO HH – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

Amtliche Fassung, Stand 09.09.2026.

Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 78 HBauO HH nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 78 HBauO HH? Zitiere den Wortlaut.“

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