Sind Bauprodukte entgegen § 21 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
HBauO HH · Hamburgische Bauordnung (HBauO) Vom 6. Januar 2025
§ 78 HBauO HH – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Amtliche Fassung, Stand 09.09.2026.
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