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Zitierfest

GWB · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 144 GWB – Anwendungsbereich

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 144 GWB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 144 GWB? Zitiere den Wortlaut.“

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