(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
28 Entscheidungen zitieren Art. 2 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
EuG, Urt. v. 27.07.2022 – T-125/22 · Große Kammer
RT France gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Befristetes Sendeverbot und Aussetzung der Genehmigungen für die Ausstrahlung von Inhalten bestimmter …
EuG, Urt. v. 30.11.2016 – T-720/14 · Neunte Kammer
Arkady Romanovich Rotenberg gegen Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Ukraine gefährden oder bedrohen – Einfrieren von Geldern – Beschränkungen der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten – …
EuGH, Urt. v. 07.11.2013 – C-199/12 bis C-201/12 · Vierte Kammer
Minister voor Immigratie en Asiel gegen X und Y und Z gegen Minister voor Immigratie en Asiel. Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung und den Status als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus – Art. 10 Abs. 1 Buchst. d – Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe – …
EuGH, Urt. v. 05.09.2012 – C-71/11 und C-99/11 · Große Kammer
Bundesrepublik Deutschland gegen Y und Z. Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus – Art. 2 Buchst. c – Flüchtlingseigenschaft – Art. 9 Abs. 1 – Begriff ‚Verfolgungshandlungen‘ – Art. 10 Abs. 1 Buchst. b – Religion als …
EuGH, Urt. v. 09.11.2010 – C-57/09 und C-101/09 · Große Kammer
Bundesrepublik Deutschland gegen B (C-57/09) und D (C-101/09). Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesverwaltungsgericht - Deutschland. Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit subsidiärem Schutzstatus - Art. 12 - Ausschluss von der Anerkennung als …
EuGH, Urt. v. 03.06.2025 – C-460/23 · Große Kammer
Strafverfahren gegen OB. Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung – Richtlinie 2002/90/EG – Allgemeiner Tatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt – Art. 1 Abs. 1 Buchst. …
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 2 GRCh nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 2 GRCh? Zitiere den Wortlaut.“