Zum Inhalt springen
Zitierfest

GO · Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Art. 44 GO – Stellenplan

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Der Stellenplan (Art. 64 Abs. 2 Satz 2) ist einzuhalten. Abweichungen sind nur im Rahmen des Art. 68 Abs. 3 Nr. 2 zulässig.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 44 GO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 44 GO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten