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Zitierfest

GO SH · Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003

§ 8 GO SH – Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung

Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026.

Die Gemeinden haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwalten und eine wirksame und kostengünstige Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 GO SH nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 GO SH? Zitiere den Wortlaut.“

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