Die Gemeinde kann durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsteile bilden und deren Namen bestimmen. Die Gemeindevertretung kann die Bezeichnung Ortsteil durch die Bezeichnung Dorfschaft oder eine andere Bezeichnung ersetzen.
GO SH · Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003
§ 47a GO SH – Ortsteile
Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026.