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Zitierfest

GNotKG · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

§ 96 GNotKG – Zeitpunkt der Wertberechnung

Amtliche Fassung, Stand 10.12.2025.

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.