Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.
GNotKG · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
§ 96 GNotKG – Zeitpunkt der Wertberechnung
Amtliche Fassung, Stand 10.12.2025.
GNotKG · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend.