(1) Wahlen finden an einem Sonntag statt.
(2) Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden jeweils an einem Sonntag im Monat März statt. Die Staatsregierung setzt spätestens sechs Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahlen fest.
GLKrWG · Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz
(1) Wahlen finden an einem Sonntag statt.
(2) Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden jeweils an einem Sonntag im Monat März statt. Die Staatsregierung setzt spätestens sechs Monate vor dem Wahltag den Tag für die Wahlen fest.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 9 GLKrWG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 9 GLKrWG? Zitiere den Wortlaut.“