Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 92 GG
Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.
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