Zum Inhalt springen
Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 88 GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 88 GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 88 GG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten