Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 45b GG
Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.
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Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 45b GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Art. 45b GG? Zitiere den Wortlaut.“