Zum Inhalt springen
Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 22 GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 22 GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 22 GG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten