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Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 20a GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

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