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Zitierfest

GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 146 GG

Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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Mit Zitierfest schlägt Claude Art. 146 GG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 146 GG? Zitiere den Wortlaut.“

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