Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 126 GG
Amtliche Fassung, Stand 22.03.2025.
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„Was regelt Art. 126 GG? Zitiere den Wortlaut.“