Als Gewerbebetrieb gilt nicht die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften, deren alleiniger Zweck in der Erfüllung eines einzigen Werkvertrags oder Werklieferungsvertrags besteht. Die Betriebsstätten der Arbeitsgemeinschaften gelten insoweit anteilig als Betriebsstätten der Beteiligten.
GewStG · Gewerbesteuergesetz
§ 2a GewStG – Arbeitsgemeinschaften
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
Rechtsprechung zu § 2a GewStG
Eine Entscheidung zitiert § 2a GewStG.
BFH, Urt. v. 03.02.2010 – IV R 26/07 · 4. Senat
Leitsatz: Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter mitunternehmerschaftlich beteiligt ist (hier: sog. Treuhandmodell), unterliegen nicht der Gewerbesteuer .
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