Zum Inhalt springen
Zitierfest

GemO RP · Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994

§ 132 GemO RP – Durchführungsvorschriften

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2024.

Das fachlich zuständige Ministerium erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Verweise

Vorschriften, die auf § 132 GemO RP verweisen