Soweit es für die Vergleichbarkeit der Haushalte oder zur Vereinfachung der überörtlichen Prüfung erforderlich ist, gibt das Innenministerium durch Verwaltungsvorschrift verbindliche Muster bekannt insbesondere für
- 1. die Haushaltssatzung und ihre Bekanntmachung,
- 2. die Beschreibung und Gliederung der Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte sowie die Gestaltung des Haushaltsplans und des Finanzplans,
- 3. die Form des Haushaltsplans und seiner Anlagen, des Finanzplans und des Investitionsprogramms,
- 4. die Form der Vermögensübersicht und der Schuldenübersicht,
- 5. die Zahlungsanordnungen, die Buchführung und den Kontenrahmen,
- 5a. den Jahresabschluss samt Anhang und den Erweiterten Beteiligungsbericht,
- 6. die Kosten- und Leistungsrechnung,
- 7. die Ermittlung und Darstellung von Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einschließlich Vorgaben für die bei Einsatz von Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung maschinell bereitzustellenden Planungs-, Buchführungs- und Rechnungsergebnisdaten,
- 8. die Ermittlung der Höhe der inneren Darlehen.
Die Bekanntgabe zu Satz 1 Nr. 2 und 3 ergeht im Benehmen mit dem Finanzministerium.