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Zitierfest

FGO · Finanzgerichtsordnung

§ 134 FGO

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann nach den Vorschriften des Vierten Buchs der Zivilprozessordnung wiederaufgenommen werden.

Rechtsprechung zu § 134 FGO

53 Entscheidungen zitieren § 134 FGO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 13.07.2016 – VIII K 1/16 (amtliche Veröffentlichung) · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Senat des BFH kann ungeachtet früherer abweichender Entscheidung eines anderen Senats zu einer bestimmten Rechtsfrage ohne Anfrage bei diesem Senat oder Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 2 und 3 FGO und damit ohne Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters in der Sache abweichend entscheiden, wenn dieselbe Rechtsfrage zwischenzeitlich durch den EuGH entschieden …
  • BFH, Beschl. v. 22.05.2019 – IV B 11/18 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Es liegt kein Besetzungsmangel i.S. des § 119 Nr. 2 Alternative 1 FGO vor, wenn bei der Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage ein Richter mitwirkt, der bereits an dem der Nichtigkeitsklage vorangegangenen Urteil mitgewirkt hat. Die FGO und die ZPO enthalten keine dem § 23 Abs. 2 StPO entsprechende Vorschrift . 2. NV: Ein Überschreiten der aus § 105 Abs. 4 Satz 3 FGO ("alsbald") …
  • BFH, Beschl. v. 08.07.2015 – VI B 5/15 (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage (§ 134 FGO i.V.m. § 578 ZPO) erfordert die schlüssige Darlegung eines Nichtigkeits- oder eines Restitutionsgrundes . 2. NV: Um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 134 FGO i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO zu rechtfertigen, muss die aufgefundene Urkunde für die Herbeiführung einer dem Kläger günstigeren Entscheidung kausal sein. Maßgeblich …
  • BFH, Beschl. v. 08.07.2010 – V B 129/09 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Senat

    Leitsatz: NV: Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe ist gem. § 128 Abs. 2 FGO unzulässig. Dasselbe gilt für die auf dasselbe wirtschaftliche Ziel gerichtete Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Nichtigkeitsantrages gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 134 FGO i.V.m. § 578 ZPO.
  • BVerfG, Beschl. v. 27.04.2021 – 1 BvR 2731/19 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der auf eine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG gestützten Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Anregung einer Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV im fachgerichtlichen Verfahren - zudem Möglichkeit einer Nichtigkeitsklage gem §§ 578, 579 ZPO, § 134 FGO bei Rüge …

  • BFH, Urt. v. 07.02.2018 – XI K 1/17 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Leitsatz: 1. Die Auslegung und Anwendung des Art. 267 Abs. 3 AEUV durch ein letztinstanzliches Gericht verletzt nur dann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist. 2. Die Beurteilung, ob die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen …

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