Zum Inhalt springen
Zitierfest

FGO · Finanzgerichtsordnung

§ 124 FGO

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

(1) Der Bundesfinanzhof prüft, ob die Revision statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision unzulässig.

(2) Der Beurteilung der Revision unterliegen auch diejenigen Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar sind.

Rechtsprechung zu § 124 FGO

130 Entscheidungen zitieren § 124 FGO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 25.05.2012 – VIII B 155/11 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden . 2. NV: Gemäß § 124 Abs. 2 FGO unterliegen dem Endurteil vorausgegangene Entscheidungen, die nach der FGO unanfechtbar sind, nicht der Beurteilung der Revision . 3. NV: § 124 Abs. 2 FGO schließt die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten …
  • BFH, Beschl. v. 22.04.2026 – V B 114/25 · 5. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Entscheidung des FG, dass eine Änderung der Klage nicht zuzulassen ist, ist nach § 67 Abs. 3, § 124 Abs. 2 FGO nicht selbständig anfechtbar. 2. NV: Nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung kommt der Änderung von Umsatzsteuerbescheiden für Folgejahre keine Rückwirkung auf Vorjahre zu.
  • BFH, Beschl. v. 14.12.2011 – VIII B 26/10 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann grundsätzlich nicht auf die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden. 2. NV: § 124 Abs. 2 FGO schließt die Rüge solcher Verfahrensmängel nicht aus, die als Folge der beanstandeten Vorentscheidung fortwirken und damit dem angefochtenen Urteil anhaften, sofern die Vorentscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder ein Verfahrensgrundrecht …
  • BFH, Zwischenurt. v. 25.06.2024 – X R 13/23 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 der Zivilprozessordnung --ZPO--) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde (Anschluss an Senatsurteil vom 19.10.2022 - X R 14/21, BFHE 277, 88, BStBl II 2023, 588). 2. NV: Auch bei einer …
  • BFH, Beschl. v. 10.04.2015 – III B 42/14 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Das Akteneinsichtsrecht erstreckt sich nicht auf solche Unterlagen, die versehentlich bei Gericht eingereicht und vom Gericht wegen Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) an das Finanzamt zurückgesandt wurden. 2. NV: Ein fachkundig vertretener Beteiligter kann das Übergehen eines Beweisantrages nicht mehr mit der Verfahrensrüge angreifen, wenn er trotz ordnungsgemäßer Ladung …
  • BFH, Beschl. v. 15.04.2014 – V S 5/14 (PKH) · 5. Senat

    Leitsatz: NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO zumindest in laienhafter Weise darlegen, dass ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO gegeben sein könnte .

Weitere Entscheidungen zu § 124 FGO suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 124 FGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 124 FGO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten