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Zitierfest

FeV · Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

Anlage 2 FeV – (zu § 5 Absatz 2 und 4) Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h

Amtliche Fassung, Stand 12.08.2026.

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2016 - 2017; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)

  • a) Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
AusbildungsbescheinigungAusbildungsbescheinigungAusbildungsbescheinigungAusbildungsbescheinigung
über die Teilnahme an einer Ausbildungüber die Teilnahme an einer Ausbildungüber die Teilnahme an einer Ausbildungüber die Teilnahme an einer Ausbildung
gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.gemäß § 5 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Name ....................Vornamen ....................Vornamen ....................Vornamen ....................
Geburtsdatum ....................
Anschrift ....................Anschrift ....................Anschrift ....................Anschrift ....................
hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.hat an einem Ausbildungskurs entsprechend den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung teilgenommen. Der Kurs hat mindestens sechs Doppelstunden (zu je 90 Minuten) theoretische Ausbildung und mindestens eine Doppelstunde praktische Ausbildung im Einzelunterricht bzw. zwei Doppelstunden praktische Ausbildung im Gruppenunterricht*) umfasst.
Stempel der Fahrschule/SchuleDatum ....................
............................................................
(Unterschrift des Fahrlehrers/Lehrers)(Unterschrift des Bewerbers)(Unterschrift des Bewerbers)
....................
(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)(Unterschrift des Fahrschulinhabers oder verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebes)
*) Nichtzutreffendes streichen
  • b) Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

Farbe: dunkelgrau; Breite 140 mm, Höhe 105 mm, einmal faltbar auf Format DIN A7; Typendruck

(Vordere Außenseite)(Hintere Außenseite)
wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Prüfbescheinigungwird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.wird hiermit gemäß § 5 Absatz 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bescheinigt, dass er/sie die zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h erforderlichen Kenntnisse der Verkehrsvorschriften nachgewiesen hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
zum Führen von....................,den ....................
Mofas und zwei- und dreirädrigen........................................
Kraftfahrzeugen bis 25 km/h........................................
Bescheinigende Stelle
Stempel....................
Unterschrift
(Linke Innenseite)(Rechte Innenseite)
Familienname
....................
Vornamen
....................Lichtbild
Geburtsdatum
....................
Anschrift
....................StempelStempel
....................
....................
Unterschrift