Zum Inhalt springen
Zitierfest

FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 322 FamFG – Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Für die Vorführung zur Untersuchung und die Unterbringung zur Begutachtung gelten die §§ 283 und 284 entsprechend.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 322 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 322 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten