Zum Inhalt springen
Zitierfest

FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 1 FamFG – Anwendungsbereich

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Dieses Gesetz gilt für das Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten