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Zitierfest

EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung

Erwägungsgrund 84 EuInsVO

Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.

Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (⁹) und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (¹⁰) regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung.

(⁹) Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31).

(¹⁰) Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).

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