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Zitierfest

EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung

Erwägungsgrund 8 EuInsVO

Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.

Zur Verwirklichung des Ziels einer Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Insolvenzverfahren mit grenzüberschreitender Wirkung ist es notwendig und angemessen, die Bestimmungen über den Gerichtsstand, die Anerkennung und das anwendbare Recht in diesem Bereich in einer Maßnahme der Union zu bündeln, die in den Mitgliedstaaten verbindlich ist und unmittelbar gilt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Erwägungsgrund 8 EuInsVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Erwägungsgrund 8 EuInsVO? Zitiere den Wortlaut.“

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