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Zitierfest

EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung

Erwägungsgrund 3 EuInsVO

Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.

Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sind effiziente und wirksame grenzüberschreitende Insolvenzverfahren erforderlich. Die Annahme dieser Verordnung ist zur Verwirklichung dieses Ziels erforderlich, das in den Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Sinne des Artikels 81 des Vertrags fällt.